der LÖRCKS Elektro Heizung Sanitär GmbH
§ 1 Ausschließliche Geltung
Die LÖRCKS Elektro Heizung Sanitär GmbH (nachfolgend "LÖRCKS GmbH") erbringt die im Einzelnen spezifizierten Lieferungen oder Leistungen zu den nachfolgenden Bedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) der LÖRCKS GmbH gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen abweichende Bedingungen des Vertragspartners (nachfolgend „KUNDE“ genannt) finden keine Anwendung, es sei denn, die LÖRCKS GmbH hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss und Vertragsausführung
1. Grundsätzlich sind Angebote der LÖRCKS GmbH freibleibend und unverbindlich. Soweit das Angebot / der Kostenvoranschlag (nachfolgend nur „Angebot“ genannt) derLÖRCKS GmbH ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wird, und im Angebot keine abweichende Bindungsfrist genannt ist, ist die LÖRCKS GmbH an dieses Angebot 4 Wochen gebunden.
2. Die Liefer- bzw. Fertigstellungstermine der LÖRCKS GmbH sind grundsätzlich nur annäherungsweise Angaben und unverbindlich.
3. Zeichnungen, Pläne und sonstige Unterlagen - auch in elektronischer Form -, die dem KUNDEN seitens der LÖRCKS GmbH übergeben wurden, dienen nur dem persönlichen Gebrauch des KUNDEN im Sinne eines ausschließlichen Nutzungsrechts, d.h. der Inhaber wird berechtigt, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen.
Ohne die ausdrückliche Genehmigung dürfen sie durch den KUNDEN weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden (auch nicht auszugsweise), es sei denn es handelt sich um eine Ausnahme für Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung und / oder von befugten Stellen nach §§ 45b, 45c UrhG. Die LÖRCKS GmbH behält sich das Eigentums- und Urheberrecht ausdrücklich vor.
4. Ändert oder erweitert der KUNDE den Arbeitsumfang nach Vertragsschluss, so hat die LÖRCKS GmbH einen Anspruch auf eine Anpassung der Vergütung. Sollte keine gesonderte Vereinbarung getroffen worden sein, bestimmt sich die Vergütung entsprechend den Grundlagen der Preisermittlung für die vertragliche Leistung unter Beachtung der besonderen Kosten der geforderten Leistungsänderung, sofern die LÖRCKS GmbH den KUNDEN (der Verbraucher ist) hierauf hingewiesen hat und der KUNDE nicht binnen einer Woche eine anderslautende Vergütungsvereinbarung vorschlägt.
5. Die LÖRCKS GmbH wird den KUNDEN unverzüglich informieren, sofern verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die diese nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden können. Solche Gründe sind insbesondere, jedoch nicht ausschließlich Fälle höherer Gewalt, beispielsweise durch Sturm-, Feuer-, Hochwasser- oder sonstigen Umweltschäden oder bei der LÖRCKS GmbH oder deren Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, die die LÖRCKS GmbH ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, ihre Lieferung bzw. Leistung zum anvisierten oder ausnahmsweise verbindlich vereinbarten Termin fertig zu stellen. In diesen Fällen verlängern sich die Termine um die Dauer der vorgenannten Leistungsstörungen.
§ 3 Liefer- und Zahlungsbedingungen
1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlich geleistetem Material- und Arbeitsaufwand. Die Abrechnung des Arbeitsaufwands erfolgt in Einheiten je begonnene 15 Minuten.
2. Die LÖRCKS GmbH ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Sollte der KUNDE einer vereinbarten Vorauszahlungsverpflichtung nicht oder nicht vollständig nachkommen, ist die LÖRCKS GmbH berechtigt, die (weitere) Ausführung des Vertrages bis zur Zahlung der vereinbarten Vorauszahlung zu verweigern. Sollte zwischen den Parteien ein verbindlicher Liefer- bzw. Fertigstellungstermin vereinbart worden sein, so verlängert sich dieser um die Zeit der berechtigten Leistungsverweigerung der LÖRCKS GmbH.
3. Soweit nicht ausdrücklich in Textform vereinbart, gibt die LÖRCKS GmbH grundsätzlich keine Garantien ab. Skonto- oder Rabatt-Zusagen werden ebenfalls in Textform mit den KUNDEN vereinbart.
4. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge seitens des KUNDEN ist dieser berechtigt Zahlungen nur in einem Umfang zurückhalten, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
1. Die LÖRCKS GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten / eingebauten Teilen, Zubehör und Aggregaten (kurz Ware) bei Verträgen mit Verbrauchern bis zur vollständigen Bezahlung der Forderung ausdiesem konkreten Vertragsverhältnis und im kaufmännischen Verkehr bis zur unanfechtbaren vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich künftig entstehender oder bedingter Forderungen aus gleichzeitig oder im nachfolgenden abgeschlossenen Verträgen mit dem KUNDEN vor.
2. Bevor nicht eine vollständige Bezahlung dergesicherten Forderungen erfolgt ist, dürfen die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der KUNDE hat der LÖRCKS GmbH unverzüglich für den Fall, dass ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder, soweit Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen) auf die der LÖRCKS GmbH gehörenden Waren erfolgen, in Textform (§ 126b BGB) zu benachrichtigen.
3. Für den Fall eines vertragswidrigen Verhaltens des KUNDEN, insbesondere bei Nichtzahlung der fälligen Vergütung, ist die LÖRCKS GmbH berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Für den Fall, dass der KUNDE die fällige Vergütung nicht bezahlt, muss die LÖRCKS GmbH dem Käufer vor Geltendmachung dieser Rechte erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben. Dies gilt nur, sofern eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften nicht entbehrlich ist.
§ 5 Datenerhebung und -verwendung zur Vertragsabwicklung
1.Die LÖRCKS GmbH verarbeitet und nutzt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die vom KUNDEN überlassenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail oder Handy, in Verbindung mit den auftragsbezogenen und technischen Daten zur ordnungsgemäßen Abwicklung des zugrundeliegenden Vertragsverhältnisses. Dies umfasst auch die Nutzung der Daten zur Solvenzprüfung, sofern der Auftragswert einen Betrag von 1.000,00 EUR brutto übersteigt.
2. Der KUNDE hat jederzeit das Recht, von der LÖRCKS GmbH Auskunft über die zu seiner Person/seinem Unternehmen gespeicherten Daten zu verlangen. Sollte der KUNDE mit der Speicherung personenbezogener Daten nicht mehr einverstanden sein, werden auf eine entsprechende Weisung hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung der Daten veranlasst.
4. Der KUNDE ist bis auf Widerruf gemäß § 4 Ziff. 4 lit. c) S. 4 befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und / oder zu verarbeiten. Für diesen Fall gelten die nachfolgenden Bestimmungen ergänzend:
a. Die durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse der Waren der LÖRCKS GmbH unterliegen dem Eigentumsvorbehalt zu deren vollem Wert, wobei die LÖRCKS GmbH als Hersteller gilt. Für den Fall, dass bei einer Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit den Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen bleibt, erwirbt die LÖRCKS GmbH Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verbundenen, vermischten oder verarbeiteten Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. Der KUNDE tritt auch zu Sicherungszwecken solche Forderungen an die LÖRCKS GmbH ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Für diesen Fall nimmt die LÖRCKS GmbH die Abtretung an.
b. Der KUNDEN tritt an die LÖRCKS GmbH bereits zum jetzigen Zeitpunkt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß § 4 Ziff. 4 lit. a) S. 2 zu Sicherungszwecken die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Die Abtretung nimmt die LÖRCKS GmbH an. Die gemäß § 4 Ziff. 2 aufgeführten Pflichten des KUNDE gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
c. Der KUNDE bleibt neben der LÖRCKS GmbH zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Solange der KUNDE seinen Zahlungsverpflichtungen der LÖRCKS GmbH gegenüber nachkommt, kein Mangel der Leistungsfähigkeit des KUNDEN vorliegt und die LÖRCKS GmbH den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gemäß § 4 Ziff. 3 geltend macht, verpflichtet sich die LÖRCKS GmbH, die Forderung nicht einzuziehen. Sofern die LÖRCKS GmbH die Ausübung eines Rechts gemäß § 4 Ziff. 3 geltend macht, kann die LÖRCKS GmbH vom KUNDEN die Bekanntmachung der abgetretenen Forderungen und deren Schuldner verlangen, sowie dass der KUNDE alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Darüber hinaus ist die LÖRCKS GmbH berechtigt, die Weiterveräußerungsbefugnis des KUNDEN sowie dessen Befugnis zur Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen, wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug kommt.
d. Für den Fall, dass der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen der LÖRCKS GmbH um mehr als 10% übersteigt, gibt die LÖRCKS GmbH auf Verlangen des KUNDEN Sicherheiten nach ihrer Wahl frei.
5. Der KUNDE ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Ware pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur beim Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.
§ 5 Datenerhebung und -verwendung
Die LÖRCKS GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des KUNDEN im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung von LÖRCKS (https://www.loercks-gmbh.de/datenschutz) zu finden.
§ 6 Gewährleistung, Haftung und Verjährung
1. Die LÖRCKS GmbH übernimmt keine Gewährleistung für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage oder fehlerhafte Inbetriebsetzung durch den KUNDEN oder Dritte, durch von diesen versäumte Wartungsarbeiten, wenn diese vom Hersteller empfohlen wurden, durch normale Abnutzung bzw. Verschleiß, und die durch ungeeignete Betriebsmittel und durch ungeeignete Austauschwerkstoffe verursacht wurden. Im Übrigen gelten die nachstehenden Bestimmungen.
2. Auf Schadensersatz haftet die LÖRCKS GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
3. Die sich aus § 6 Ziff. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden die LÖRCKS GmbH nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit diese einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des KUNDEN nach dem Produkthaftungsgesetz.
4. Die Ansprüche des KUNDEN wegen Mängeln beim Kauf gebrauchter Sachen verjähren in einem Jahr ab Übergabe der verkauften Sache an ihn. Liegen Mängel an Teilen von maschinellen und elektrotechnischen / elektronischen Anlagen, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre, wenn der KUNDE mit der LÖRCKS GmbH nicht vereinbart hat, dass die LÖRCKS GmbH die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist übernimmt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
5. Die Verkürzung der Verjährung nach § 6 Ziff. 4 gilt nicht bei Haftung für grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden und Schäden gemäß § 6 Ziff. 2 lit. a) und b) und § 6 Ziff. 3 S. 2.
§ 7 Besondere Bestimmungen bei Bau-/Werkverträgen
1. Behördliche Genehmigungen sind durch den KUNDEN so rechtzeitig einzuholen, dass zu keiner Zeit eine Behinderung des Terminablaufs entsteht.
2. Kündigt der KUNDE, der Unternehmer ist, den Vertrag, ohne dass die LÖRCKS GmbH die Kündigung zu vertreten hat, so hat diese das Recht, eine pauschale Vergütung bzw. einen pauschalierten Schadensersatz i.H.v. 10 % des zur Zeit der Kündigung vereinbarten Gesamtpreises zu verlangen. Der Nachweis keines, eines niedrigeren oder eines höheren Schadens bleibt beiden Parteien unbenommen.
§ 8 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch für Wechsel und Scheckprozesse, aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der LÖRCKS GmbH, es sei denn es geht ein ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand vor. Dies gilt nur, wenn die KUNDEN Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.
3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich im Rahmen der zulässigen Grenzen möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Lörcks GmbH, Am Johannesbusch 7, 53945 Blankenheim, E-Mail-Adresse mail@loercks-gmbh.de, Telefon: 02449-918110) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben) unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An Lörcks GmbH, Am Johannesbusch 7, 53945 Blankenheim, E-Mail-Adresse: mail@loercks-gmbh.de:
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) unzutreffendes streichen
Ende der Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular
Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts
Mir ist bekannt, dass das Widerrufsrecht vor Ablauf der Widerrufsfrist erlischt, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem ich meine ausdrückliche Zustimmung gegeben habe. Ich verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen.
Ort, Datum und Unterschrift
Stand: Juni 2025